Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand vom 22.02.2023

§ 1 Vertragsparteien
Dieser Vertrag wird zwischen der Firma TeamSystems (nachfolgend TeamSystems genannt) und dem Kunden abgeschlossen.
§ 2 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von TeamSystems gelten für den gesamten Umfang der Dienstleistungen und Lieferungen, die sie dem Kunden gegenüber erbringt. Sie gelten auch für alle Geschäfte, die in Zukunft getätigt werden, auch wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
§ 3 Gegenstand des Vertrages
TeamSystems betreibt Software auf Computern, die ständig an das Internet angebunden sind (Server, Webserver). Sie stellt die Software dem Kunden mietweise zur Verfügung. Die auf dem Webserver abgelegten Informationen können weltweit über das Internet abgerufen werden. Vertragsgegenstand ist ebenfalls die Bereitstellung sowie die Realisierung von Dienstleistungen rund um das Internet durch TeamSystems für die jeweils vom Kunden beantragten Leistungen. TeamSystems ermöglicht grundsätzlich den Abruf bzw. die Hinterlegung von Internetseiten, Daten und graphischen Darstellungen, die vom Kunden oder anderen Anbietern sowie aus anderen Diensten und Netzen im Internet angeboten werdenm.
§ 4 Leistungen von TeamSystems
a.TeamSystems erbringt selbst oder durch Dritte Leistungen nach näherer Maßgabe des im Internet zum Zeitpunkt der Bestellung publizierten Leistungsangebotes. Die im Leistungsangebot beispielhaft aufgeführten Sonderleistungen erbringt TeamSystems nach näherer Absprache. Sonderleistungen werden nach Zeitaufwand mit festen Stundensätzen berechnet. Zusätzlich stellt TeamSystems eigene Aufwendungen in Rechnung.
b.Interessenten, die über einen Internetzugang verfügen, können die auf dem Server abgelegten Informationen des Kunden rund um die Uhr kostenfrei abrufen. TeamSystems sagt eine Erreichbarkeit der Server von 99 % im Jahresmittel zu. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von TeamSystems liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), über das Internet nicht zu erreichen ist.
c.TeamSystems stellt dem Kunden einen Administrationszugang zur gemieteten Software bereit. Mit diesen Zugangsdaten kann der Kunde das Programm in vollem Umfang nutzen bzw. weitere Nutzer anlegen, die das Programm nutzen.
§ 5 Leistungen des Kunden
a.Für die in § 4 bezeichneten Leistungen zahlt der Kunde die im Leistungsangebot ausgewiesenen Preise im Voraus. Bei Produkten für die ein Testzeitraum vereinbart wurde, muss der Kunde aktiv vor Ablauf des Testzeitraumes bestätigen, dass er die Leistungen kostenpflichtig weiterführen möchte.
b.TeamSystems stellt ihre Leistungen halbjährlich in Rechnung, wenn im Angebot keine anderen Zahlungsvereinbarungen ( vierteljährlich, jährlich, etc.) getroffen worden sind. Die Rechnungslegung erfolgt in elektronischer Form, andere Rechnungswege müssen separat vereinbart werden und werden dem Kunden gesondert berechnet. Der Kunde verpflichtet sich, die Rechnungen zum Leistungsbeginn auf das Konto der Firma TeamSystems zu überweisen. Vom Kunden geleistete Zahlungen werden durch TeamSystems nicht zurückerstattet, dies gilt insbesondere bei einer vorzeitigen Auflösung des Vertrags. Für den Fall, dass der Kunde seine Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig erfüllt, schuldet er - sofern er Kaufmann ist - vom Fälligkeitszeitpunkt an zusätzlich Zinsen in Höhe von 8%-Punkte über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank (EZB). Sofern der Kunde Nicht-Kaufmann ist, schuldet er im Falle des Verzugs Zinsen in Höhe von 5%-Punkte über dem Basiszins der EZB.
c.Der Kunde stellt sicher, dass weder er selbst noch ein Dritter die durch TeamSystems erbrachten Dienstleistungen für schädliche Zwecke missbraucht. Hierzu zählt insbesondere die Verbreitung von verfassungswidrigen, pornographischen oder menschenrechtsverletzenden Inhalten. TeamSystems ist berechtigt, dem Kunden die Bearbeitung gerechtfertigter Beschwerden zu 25,00 EUR je Beschwerde zu berechnen.
§ 6 Dauer des Vertrages, Kündigung, Sperrung
a.Der Vertrag beginnt mit Bestätigung der Bestellung des Kunden auf der Webseite www.teamsystems.de oder mit Bereitstellung der Dienstleistung im Internet und wird zunächst für dem im Leistungsangebot oder bei der Bestellung ausgewählten Leistungszeitraum, jedoch mindestens für sechs Monate geschlossen. Eine vorzeitige Auflösung des Vertrags durch den Kunden ist nicht möglich. Kostenfreie Monate werden nicht auf die Vertragslaufzeit angerechnet, falls in der Leistungsbeschreibung nicht anders vereinbart. Er verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Leistungszeitraum (wie bei der Bestellung vereinbart), sofern er nicht schriftlich auf dem Postweg gekündigt wurde.
b.Die Kündigung muss spätestens drei Wochen vor dem Ende der Vertragslaufzeit der jeweils anderen Partei per Email zugehen. Einer Angabe von Gründen bedarf es für die Kündigung nicht.
c.Das Recht zur Sperrung und fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Als wichtiger Grund für die Kündigung des Vertrages durch TeamSystems gilt insbesondere
-ein Verstoß des Kunden gegen gesetzliche Verbote, insbesondere die Verletzung urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, namensrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen.
-die Veröffentlichung von nationalsozialistischen, rassistischen, radikalen oder in anderer Form illegalen Inhalten durch den Kunden.
-ein Zahlungsverzug, der länger als zwei Wochen andauert. Hierbei wird der Restbetrag der gesamten Vertragslaufzeit sofort zur Zahlung fällig.
-Zuwiderhandlung nach § 5.
Kündigungen, die aufgrund der vorbenannten Verstöße durch TeamSystems ausgesprochen werden, entlasten den Kunden nicht von der Erfüllung seiner gesamten Vertragslaufzeit sowie der damit verbundenen Kosten. Im Falle einer fristlosen Kündigung werden dem Kunden die Kosten für die Restlaufzeit in einem Betrag in Rechnung gestellt. Im Falle einer fristlosen Kündigung behält sich TeamSystems vor, über sie bezogene Domains (kostenlose wie kostenpflichtige) fristlos zu kündigen.
d.Als wichtiger Grund für die Kündigung gilt weiterhin eine grundlegende Änderung des rechtlichen oder technischen Standards im Internet, wenn es für TeamSystems dadurch unzumutbar wird, ihre Leistungen ganz oder teilweise weiter zu erbringen. In diesem Fall erstattet TeamSystems anteilig die bereits vom Kunden gezahlten Entgelte zurück.
e.Die Sperrung aller im Vertrag geschlossenen Dienstleistungen durch TeamSystems bei einem Zahlungsverzug von mehr als 5 Tagen bleibt davon ebenfalls unberührt.
§ 7 Leistungsangebot und Allgemeine Leistungsbedingungen
TeamSystems erbringt ihre Leistungen im übrigen nach Maßgabe ihrer Bestellung und ihrer Allgemeinen Leistungsbedingungen und -beschreibungen (ALBB). Bestellung und die Allgemeinen Leistungsbeschreibungen und bedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages und können ebenso wie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Vertragsschluss ausgedruckt oder herunter geladen werden.




ALBB der Firma TeamSystems

Stand vom 22.02.2023
§ 1 Leistungen der TeamSystems
a.Leistungsbeschreibung Softwareüberlassung und Nutzungsrechte TeamSystems räumt dem Kunden an der T.O.M. Software (nachfolgend Lizenz-Software genannt) das einfache, räumlich und zeitlich beschränkte Recht ein, diese Leistungen im Rahmen des mit dem Kunden jeweils geschlossenen Vertrages zu nutzen. Eine weitergehende Nutzung der Lizenz-Software als zuvor beschrieben ist unzulässig. Dem Kunden ist insbesondere untersagt, Unterlizenzen zu erteilen, die Lizenz-Software zu vervielfältigen oder in sonstiger Weise zu verwenden.
b.Leistungsbeschreibung Software-Service TeamSystems übernimmt die Pflege und die Wartung der in der Bestellung aufgeführten Lizenz-Software. Darüber hinaus unterstützt sie den Kunden in der Anwendung der Lizenz-Software.

Die Pflege umfasst:
-die Beseitigung von Mängeln und Störungen der Lizenz-Software auch über den Gewährleistungszeitraum hinaus,
-die Pflege der Lizenz-Software im Rahmen ihrer in der Dokumentation beschriebenen Funktionen,
-die kostenlose Überlassung aktualisierter Versionen der Lizenz-Software (Updates) nebst zugehöriger Online-Dokumentation,
-die Verpflichtung von TeamSystems zur Pflege der jeweils aktualisierten Programmversion.
Während der Vertragslaufzeit hat der Kunde Anspruch auf Beratung per E-Mail. Der Hilfsdienst ist jedoch kein Ersatz für die Anwenderschulung und die Überlassung der Dokumentationen.
c.Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf TeamSystems die ihr obliegenden Leistungen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen.
d.Für Leistungen, die TeamSystems auf Wunsch des Kunden an einem anderen Ort als ihrem Geschäftssitz erbringt, kann sie auch An- und Abfahrtszeiten berechnen. Für jeden gefahrenen Kilometer steht ihr eine Pauschale von 0,51 EUR zu.
§ 2 Rechte Dritter
a.Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm eingestellten und/oder nach seinen Informationen für ihn von TeamSystems erstellten Webseiten weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, verstößt. TeamSystems behält sich vor, Seiten, die inhaltlich bedenklich erscheinen, von einer Speicherung auf ihrem Server auszunehmen. Den Kunden wird sie von einer etwa vorgenommenen Löschung der Seiten unverzüglich informieren. Das Gleiche gilt, wenn TeamSystems von dritter Seite aufgefordert wird, Inhalte auf ihren Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil sie angeblich fremde Rechte verletzen.
b.TeamSystems ist berechtigt, solche Webseiten, deren Speicherung auf dem Webserver Rechte Dritter verletzen könnte, von der Festplatte zu löschen oder in anderer geeigneter Weise vom Zugriff durch Dritte auszuschließen. TeamSystems wird den Kunden unverzöglich von einer solchen Maßnahme benachrichtigen. Für den Fall, dass der Kunde den Nachweis erbringen kann, dass eine Verletzung von Rechten Dritter nicht zu befürchten ist, wird TeamSystems die betroffenen Webseiten Dritten wieder verfügbar machen. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten einer Webseite des Kunden beruhen, stellt der Kunde TeamSystems hiermit frei.
c.TeamSystems ist berechtigt die durch a) und b) entstandenen Kosten und Aufwendungen dem Kunden zu berechnen, sofern diese mehr als 15 Minuten pro Monat betragen.
§ 3 Internetdomains
a.Soweit Gegenstand der Leistungen der TeamSystems auch die Verschaffung und/oder Pflege von Internetdomains ist, wird sie gegenüber dem DENIC, dem InterNIC oder einer anderen Organisation zur Domainvergabe lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet.
b.TeamSystems hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss. Sie übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten und delegierten Domains frei von Rechten Dritter oder einzigartig sind oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt auch für die unterhalb der Domain der TeamSystems vergebenen Subdomains.
c.Sollte der Kunde von dritter Seite aufgefordert werden, eine Internetdomain aufzugeben, weil sie angeblich fremde Rechte verletzt, wird er TeamSystems hiervon unverzüglich unterrichten. TeamSystems ist in einem solchen Fall berechtigt, im Namen des Kunden auf die Internetdomain zu verzichten, falls der Kunde nicht sofort Sicherheit für etwaige Prozess- und Anwaltskosten in ausreichender Höhe (mindestens 10.000 EUR) stellt. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain beruhen, stellt der Kunde TeamSystems hiermit frei.
§ 4 Datenschutz
a.Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Up- und Downloads), von TeamSystems während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Der Kunde erklärt sein Einverständnis mit der Speicherung der Daten. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt TeamSystems auch zur Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Telekommunikationsleistungen. Der Kunde kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen.
b.TeamSystems verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Bestand von personenbezogenen Daten, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. TeamSystems wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als TeamSystems gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht. Der Kunde wird ebenfalls keine privaten Nachrichten an Dritte weiterleiten. Dies gilt insbesondere für Informationen, die dem Kunden per Ticket, Mail oder persönlich zur Verfügung gestellt werden.
c.TeamSystems weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass TeamSystems das auf dem Server gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge.
§ 5 Haftungsbeschränkung
Eine Haftung von TeamSystems für Schäden, die durch unberechtigte Eingriffe Dritter entstehen, ist ausgeschlossen.
Auch bei sorgfältigster und umfangreichster Prüfung kann eine absolute Fehlerfreiheit der Lizenzsoftware nicht gewährleistet werden. Insofern übernimmt TeamSystems keine Haftung für die Richtigkeit der Lizenzsoftware.
TeamSystems haftet für Schäden, die von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit bei Vermögensschäden der Art nach auf vorhersehbare, unmittelbare Schäden und der Höhe nach auf die Leistungen der von TeamSystems oder ihren Erfüllungsgehilfen bei der jeweiligen eigenen Versicherung abgeschlossenen Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von max. 100.000,00 EUR beschränkt. Diese Einschränkungen gelten nicht bei Gesundheits- oder Körperschäden.
§ 6 Freistellung
Der Kunde verpflichtet sich, TeamSystems im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
§ 7 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
a.Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.
b.Erfüllungsort für alle Leistungspflichten, auch die der Kunden, ist Berlin, sofern und soweit sich aus der Art der zu erbringenden Leistung nicht etwas anderes ergibt.
c.Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
§ 8 Sonstiges
a.Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
b.Alle Erklärungen der TeamSystems können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.
c.Der Kunde kann mit Forderungen gegenüber der TeamSystems nur aufrechnen, wenn sie anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahe kommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.